1. Ich berücksichtige bei der Annahme eines Coachingauftrags, ob mein Erfahrungshorizont, mein Wissen und meine Kompetenz ausreichen, um diesen Coachingauftrag zu einem Guten Ende zu führen. Ist das nicht der Fall, verweise ich an entsprechende Kolleginnen oder Kollegen oder an andere professionelle Helferinnen und Helfer oder Institutionen (z.B. zur Psychotherapie, wenn eine solche erforderlich sein sollte).

2. Ich lege stets offen, um welche Beratungsformate es sich gerade handelt, und erkläre die anzuwendenden Methoden.

3. Die Klientinnen werden von mir stets über die Bedingungen der Zusammenarbeit wahrheitsgemäß und gut informiert (Anliegen, Auftrag, Zeiten, Kosten, Methoden, Vertragsbestimmungen, Rücktrittsbestimmungen, Verbandsbindung, Schiedsstelle, AGB u.a.).

4. Auf Wunsch gebe ich Auskunft über Verfahren, Methoden, Techniken, über die Zielsetzung und Hintergründe der Verfahren und über den Ablauf des Beratungs- oder Coaching-Prozesses.

5. In meiner Beratung achte und respektiere ich das Recht jedes Menschen, würdevoll behandelt zu werden.

6. Der zu Beratende kann den Coachingkontrakt jederzeit wieder beenden.

7. Alles, was während der Beratung gesagt wird, bleibt beim Coach oder Coachie. Strikte Verschwiegenheit gegenüber Dritten ist selbstverständlich. Das gilt auch, wenn die dritten Personen den Coachingprozess in Auftrag gegeben haben oder ihn bezahlen. Aufzeichnungen über Termine und wesentliche Gesprächs- oder Interventionsschritte und Themen im Beratungsverlauf werden so verwahrt, dass fremde Personen niemals ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Klienten Einsicht nehmen können. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluß der Beratung.

8. Jährliche Fortbildungen und Supervision sind selbstverständlich.

9. Ich sehe mich in einer besonderen Verantwortlichkeit für diese Welt. Drei großen Ziele fühle ich mich verpflichtet: Mehr Frieden, mehr Wohlergehen, mehr Entfaltungsmöglichkeiten für die Klienten, ihr soziales Umfeld, für die belebte und unbelebte Welt. Ich akzeptiere keine Maßnahmen, Beratungs- oder Coaching-Ziele oder Aufträge, die dieser Werteorientierung offensichtlich widersprechen.

10. Der/die zu Beratende hat ein Recht auf würdevolle Behandlung, das eigene Handeln, seiner Besonderheiten, Initiative und Beteiligung sowie seiner Unabängigkeit auch im Beratungsprozess

11. Alles, was dem entgegenwirkt, wird im Beratungsprozess vermieden.

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Karriere- und Persönlichkeitstrainer
Carsten Ohm
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